Donnerstag, 10. Dezember 2015

Versuchte Entführung kein Haftgrund ...

Da frage ich mich schon, was ist denn überhaupt ein Haftgrund. Wenn die Diebe heute klauen, wenn sie Menschen überfallen, wenn sie in Wohnungen einbrechen. Alles kein Haftgrund, wenn sie einen Wohnsitz nachweisen können. Dass das die Täter nicht von weiteren Straftaten abhält ist doch klar. Aber unsere Justiz scheint da keinen Handlungsbedarf zu sehen. Und dann wundern sich alle, dass die Leute immer weniger eingreifen, wenn sie so etwas sehen. Und diejenige, die das alles verhindert hat, muss vielleicht noch Angst haben, dass sich der freie Täter an ihr rächt. Ich verstehe das alles nicht mehr.

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