Freitag, 29. Januar 2016

Neue Posse aus der Seestadt - einfach nicht zu fasssen

Der Frau wird geraten, sich einen Anwalt zu nehmen, um an ihr Recht zu kommen, aber bei dem Beklagten ist wahrscheinlich nichts zu holen und so bliebe sie dann wohl auch noch auf den Anwaltskosten sitzen. Kein Pool, kein Recht, nur Ärger. Aber wir leben in einem Rechtsstaat!

2 Kommentare:

Marlies hat gesagt…

Brigitte, das habe ich auch heute gelesen. Ich denke, die Frau könnte über die Rechnung nachweisen, so einen Pool gekauft zu haben, desgleichen müßte es der andere Typ tun.Die Nachweise sollte meines Erachtens die Polizei einfordern.Aber so geht es ja wohl kaum oder sind wir jetzt tatsächlich "Babanenrepublik"????? L.G. Marlies und schönes Wochenende!!!!!!!

Brigitte hat gesagt…

So ist das hier bei uns. Frau Pakalska steht in der Beweispflicht. Wenn sie es anhand einer Rechnung beweisen könnte, dass sie einen Pool gekauft hat, dann würde immer noch ein Beweis einzureichen sein, dass es tatsächlich ihr Pool ist. Was lernen wir daraus? Solche Dinge kennzeichnen! Nur der wirkliche Besitzer kann aufzeigen, wo ein Kennzeichen ist. Außer es wäre ohnehin eine Nr. des Herstellers vorhanden, dann wäre das ja kein Problem.

Die Gerichte sind überlastet, das wissen Diebe etc. Ihnen passiert nicht viel. Bei den großen Sündern da gibt es einen Deal. Die zahlen halt, was ihnen jetzt nicht wehtut. Die kleinen Sünder lässt man laufen und dann wundert man sich, weswegen der Bürger den Glauben in den Staat vollkommen verliert.

Schönes Wochenende und LG, Brigitte