Mittwoch, 7. Januar 2009

Wenn das ein Zufall ist ..........

Heute in Bild der Frau gelesen: Aufreger der Woche

Eigentlich drohte dem Ex-Postchef Klaus Zumwinkel eine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung. Doch dank einer Schlamperei der Justiz muss der ehemalige Top-Manager nun zumindest nicht mehr ins Gefängnis. Das Landgericht Bochum hat im anstehenden Prozess einen Teil der Anklage nicht zugelassen. Die Begründung macht jeden ehrlichen Steuerzahler fassungslos. Ein Durchsuchungsbeschluss vom zuständigen Amtsrichter wurde einen Tag zu spät erlassen! Er sei, so ein Sprecher des Landgerichtes, am 31.Jan. 2008 unterzeichnet worden, die Verjährungsfrist sei aber schon am 30.Jan. 2008 abgelaufen. Und deshalb mindert sich die hinterzogene Summe um rund 214.000 € auf 966.000 € und liegt damit jetzt unter dem Richtwert von einer Million €uro. Erst ab dieser Million werden in der Regel Gefängnisstrafen ohne Bewährung fällig.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

grrr...
da wird doch nun der rechtschaffene zumwinkel eine dienstaufsichtsbeschwerde loslassen, oder?

Anonym hat gesagt…

Hallo liebe Brigitte,
selbst mir kommt da echt die Galle hoch. Und die, die diese Schlamperei angerichtet haben und von unseren Steuergeldern für ihre in diesem Falle äußerst miese Arbeitsleitung bezahlt werden, bekommen vielleicht noch ein Dankeschön-Geschenk von dem winkeligen Herrn Zumwinkel. Der Name ist halt Programm. Mein Rechtsempfinden wurde hiermit wieder empfindlich in den Bauch getreten.
Lieben Gruß, Susanne

juwi hat gesagt…

Rechtschaffen?

Wer's glaubt wird seelig, die Ehrlichen sind die Dummen und Zeit ist Geld: Da kann man schon einmal durch einen Tag Fristversäumnis 214000 Euro gutgeschrieben bekommen. Ob es sich um einen Zufall handelt oder nicht wäre ggf. zu beweisen; von ehrlichen Steuerzahlern bezahlte Schlamperei ist das auf alle Fälle.

Grrr ... ?
Genau! Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!