Donnerstag, 12. Februar 2009

Ich weiss gar nicht, was es da zu diskutieren gibt

Heute fand in einem Unterausschuss im Bundestag folgende Debatte statt:

"Öffentliches Expertengespräch
des Unterausschusses Neue Medien
des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
zu den rechtlichen und technischen Möglichkeiten und Grenzen
von Sperrungsverfügungen kinderpornographischer Inhalte im Internet
am Donnerstag, 12. Februar 2009, 15:30 – ca. 17:00 Uhr,
Paul-Löbe-Haus, Raum 4.400, Berlin"

Fragenkatalog
Technik:
1. Welche Formen der Sperrung von strafrechtlich relevanten Inhalten gibt es und wie
bewerten Sie diese hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Effizienz, dem damit jeweils
verbunden Aufwand sowie den jeweiligen Kosten?
2. Lässt sich verhindern, dass diese technischen Möglichkeiten nicht nur zur Sperrung
von kinderpornographischen Inhalten, sondern zur Sperrung von rechtmäßigen Inhalten
missbraucht werden können?
3. Wie kann verhindert werden, dass die Listen der zu sperrenden Inhalte bekannt werden?
Was sind die Folgen, wenn – wie in einigen skandinavischen Ländern – die Listen
der zu sperrenden Inhalte bekannt werden?
4. Mit welchen Kosten sind die unterschiedlichen Formen der Sperrung verbunden? In
den Medien wurde berichtet, dass das BMFSFJ mit Investitionskosten von ca. 40.000
Euro rechnet. Wie bewerten Sie diese Kostenabschätzung?
5. Wie bewerten Sie die Erfahrungen bezüglich der Wirksamkeit derartiger Sperren in
anderen vergleichbaren Staaten?

Recht:
6. Wie bewerten Sie die bestehenden Instrumente der Selbstregulierung in Deutschland
wie auch in Europa?
7. Wie bewerten Sie die unterschiedlichen technischen Möglichkeiten hinsichtlich ihrer Eingriffstiefe in Grundrechte, hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit?
8. Auf welcher rechtlichen Grundlage und durch wen könnten welche Inhalte und mit
welchen Mitteln gegen einen Zugriff von Endnutzern gesperrt werden?
9. Wie sollte eine solche Regelung zur Verpflichtung zur Sperrung von
kinderpornographischen Inhalten konkret ausgestaltet werden?"

Ich weiß gar nicht, warum man das so kompliziert macht und noch darüber diskutiert ob, wann und wie man die Seiten sperren kann. Besonders Punkt 7 muss man doch nicht diskutieren. Einfach verbieten und jeden bestrafen, der versucht Kinderpornographie ins Netz zu stellen und basta! Sonst finden sie ja auch immer alles über alle raus, warum sollten sie hier versagen?

3 Kommentare:

juwi hat gesagt…

Hallo Brigitte,

ganz so einfach ist es dann wohl doch nicht. Jede Sperrung einer Internetseite ist eine Zensur.

Der Artikel 5, Abs. 1, des Grundgesetzes sagt: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

"... Eine Zensur findet nicht statt."

Dass alles dafür getan werden muss, unsere Kinder vor pädofilen Tätern zu schützen ist selbstverständlich, rechtfertigt aber noch lange keine Zensur. Viele Menschen fürchten, dass diese besonders verwerflichen Kriminellen als Mittel zum Zweck herhalten sollen, um die Infrastruktur für eine immer umfassendere Zensur im Internet zu schaffen.

Als Vorbild werden gerne skandinavische Staaten oder Großbritannien angeführt, die Kinderpornografische Seiten von den dort ansässigen Providern filtern lassen. Außerdem sei es nicht möglich an die Seiten, auf denen mit Kinderpornografie gehandelt wird, heranzukommen.

Es gibt jedoch Untersuchungen, nach denen der überwiegende Anteil der von norwegischen Providern gefilterten Kinderpornografieseiten auf deutschen, holländischen und belgischen, sowie auf US amerikanischen Servern zu finden ist. Ich stimme da mit den Menschen überein, die sich fragen, warum die ihren Schweinkram überhaupt noch weiter verbreiten können, wenn sie doch offensichtlich seit langem bekannt, und auch noch in Deutschland und anderen europäischen Staaten ansässig sind. Derer könnte man mit legalen Mitteln juristischen Mitteln habhaft werden, und sie endgültig aus dem Verkehr ziehen, ohne mit fragwürdigen Mitteln die Basis zur Aushebelung des Grundgesetzes zu legen. Wenn die rechtskräftig verurteilt sind, können auch deren Internetseiten rechtmäßig gelöscht und damit endgültig unschädlich gemacht werden. Die "Spezialisten" vom Chaos Computer Club sagen, mit den entsprechenden Kenntnisen sei es ohne weiteres möglich die Filterung von Internetseiten, und damit die beabsichtigte Zensur, zu umgehen. Diejenigen, die es darauf anlegen, werden also weiterhin ihren schmutzigen Geschäften mit den missbrauchten Kindern nachgehen können. Normale Internetbenutzer wie du und ich werden jedoch möglicherweise irgendwann einmal feststellen, dass es immer weniger allgemein zugängliche Quellen gibt, aus denen wir uns ungehindert unterrichten können und dass es eine glatte Lüge ist, wenn der Artikel 5, Abs. 1, des Grundgesetzes behauptet: "... Eine Zensur findet nicht statt."

Übrigens sagt der gleiche Artikel 5 des Grundgesetzes im Abs. 2: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Warum werden die allgemeinen Gesetze und gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend nicht längst mit ihrer ganzen Härte angewendet?

Wenn ich aller dings lese, dass die Strafandrohung für das Verbreiten von Kinderpornografie bei einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe beginnt und die Höchststrafe 5 Jahre Freiheitsstrafe beträgt (§ 184 Absatz 3 StGB) - im Falle einer gewerbsmäßigen Verbreitung oder als Mitglied einer Bande, sind 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen (§ 184 Absatz 4 StGB) (http://www.kanzlei-breidenbach.de/Kinderpornografie-Verbre.31.0.html) - dann fände ich es sinnvoller den in diesen Gesetzen festgelegten Strafrahmen drastisch zu erhöhen, als einen fragwürdigen Zensurfilter zu installieren, der die Täter selbst weiterhin unbehelligt lässt.

Interessant sind in diesem Zusammenhang die Artikel und Kommentare im Blog "netzpolitik.org". Dort wird unter anderem auf ein Streitgespräch zu diesem Thema im Deutschland Radio von gestern verwiesen - zum anhören (MP3): http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2009/02/12/drk_20090212_1608_f2a5c2b1.mp3

Gruß,
Jürgen

Weserkrabbe hat gesagt…

Hallo Jürgen, ich kenne das Grundgesetz, schließlich habe ich mal Jura studiert und trotzdem sehe ich unsere Gesetze nicht immer als richtig an. In so einem Fall hätte ich nichts gegen die Zensur und in vielen anderen Fällen auch nicht. Ich weiss, dass ich natürlich auch anderen damit ein Mittel in die Hand gäbe, die die Zensur für ihre Zwecke mißbrauchen würden. Aber eine Zensur besteht bei uns auch bereits. Ich darf nicht schreiben was ich will, allein schon ein Leserbrief wird nicht abgedruckt, wenn es der Zeitung nicht passt. Und wenn es nur ein erster Schritt ist, was die von der Leyen mit der Sperrung bezwecken will, so ist es doch ein erster Schritt. Dass die Gesetze dann noch geändert werden müssen, ist mir auch klar. Ich will auch weiterhin in einer Demokratie leben und eine allgemeine Zensur möchte ich natürlich auch nicht haben, aber mich packt oft die Wut, und ich denke, vieles wäre wirklich einfacher zu handhaben, wenn man es einfach verbieten würde und nicht lange darüber rumdiskutiert. Ich weiß auch, dass das alles nicht so einfach ist und vielfach aus gutem Grund, aber manchmal muss man nicht alles zerreden, sondern handeln.

Gruss
Brigitte

juwi hat gesagt…

Liebe Brigitte,

ich wusste nicht, dass du Jura studiert hast. Aber Kommentare werden ja auch von anderen Blogbesuchern gelesen, die keine Juristen sind ;o) Auch ich habe keine juristische Ausbildung, und beurteile Gesetzestexte eher "aus dem Bauch heraus" mit dem sogenannten "gesunden Menschenverstand".

Du meinst, manchmal müsse man nicht alles zerreden, sondern handeln. Wenn mit "handeln" gemeint ist, die Kriminellen zu verfolgen, zu verurteilen und zu bestrafen, dann hast du meine uneingeschränkte Zustimmung. Das gleiche gilt für die Änderung von Gesetzen, deren Strafrahmen die Täter mit einer Geldstrafe davon kommen lassen oder die ihnen nur einige wenige Monate oder Jahre im Gefängnis einbringen, während die Opfer ihr Leben lang mit den Folgen der an ihnen begangenen Verbrechen leiden müssen. Wenn im Zusammenhang mit dem Leiden der Opfer und ihrer Angehörigen oder Hinterbliebenen, im Verhältnis zu den maximal möglichen Strafen für die Täter von der "vollen Strenge des Gesetzes" die Rede ist, dann ist das in meinen Augen viel zu oft einfach nur peinlich. Da gäbe es meiner Meinung nach noch jede Menge Handlungsbedarf.

Deine Ansicht über eine bereits bestehende Zensur kann ich (bisher) allerdings nur bedingt teilen.

Wenn ich "nicht sagen (oder schreiben) darf, was ich will", dann sind die Grenzen dafür ja schon mit "... den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre ..." im Grundgesetz festgelegt. Wenn ich mich in meiner persönlichen Ehre angegriffen bzw. persönlich beleidigt fühle, dann kann ich dagegen vor Gericht klagen. Wenn mir das Geicht recht gibt, dann muss mein Angreifer seine Äußerungen widerrufen und ggf. schriftliche Dokumente, welche ehrverletzende bzw. beleidigende Äußerungen enthalten, aus dem Verkehr ziehen. Das ist nach meinem Verständnis ein rechtlich geregelter Vorgang, und keine Zensur. Oft entstehen Beleidigungen ja auch aus "der Hitze einer Auseinandersetzung" heraus, und manchmal bedauert der Angreifer seine Äußerungen bereits in dem Moment, in dem er sie ausgesprochen hat. Eine entsprechende Charakterstärke der Kontrahenten vorausgesetzt, werden derartige Auseinandersetzungen oft mit einer entsprechenden Entschuldigung des Angreifers und Annahme der Entschuldigung seitens des Angegriffenen enden.

Wenn eine Zeitung einen Leserbrief nicht abdruckt, dann ist das für den Autor des Leserbriefes möglicherweise ärgerlich. Zeitungen wollen aber mit dem Verkauf möglichst hoher Auflagen Geld verdienen. Es steckt also immer auch ein kommerzielles Interesse hinter Inhalt und Stil einer Zeitung. Wenn die Verantwortlichen einer Zeitung der Meinung sind, es könne für das Blatt schädlich sein, einen Leserbrief zu veröffentlichen, dann handelt es sich um eine Zensur der Zeitungsmacher und nicht um eine Zensur auf der Grundlage eines Gesetzes. Wenn ich einen Leserbrief schreibe, der von der Zeitung nicht veröffentlicht wird, dann habe ich aber zumindest erreicht, dass die Redaktion der Zeitung zur Kenntnis genommen hat, dass es auch noch andere Meinungen als die von der Zeitung veröffentlichten Meinungen gibt.


Unser Grundgesetz ist ein hohes Gut. Die Ereignisse, welche der Gründung unserer demokratischen Gesellschaftsordnung und der Entstehung unseres Grundgesetzes vorausgingen, haben Zerstörung, Verfolgung und Vertreibung über Europa und große Teile der Welt gebracht. Zu viele Menschen mussten Leid ertragen und sterben. Der Inhalt unseres Grundgesetzes ist entsprechend wohl durchdacht, formuliert und geschrieben worden. Deshalb schaue ich jedesmal argwöhnisch und genau hin, wenn irgend jemand meint, er müsse Teile davon "aufweichen" oder außer Kraft setzen. Ich kann nicht mit dem Finger auf Staaten wie China, Burma, Thailand etc. zeigen, die Zensur ausüben, wenn ich sehe, dass in der Gesellschaft, in der ich lebe, die Basis für etwas gelegt werden soll, das die Gefahr einer ähnlichen Entwicklung in sich tragen könnte.

Du sagst du siehst unsere Gesetze nicht immer als richtig an. Das geht mir, wie eingangs bereits beschrieben, manchmal ebenfalls so. Insbesondere trifft das auf jene Bereiche der Umweltgesetzgebung zu, die es zulassen, dass Atomkonzerne Müll produzieren, der zum Teil in huntertausenden von Jahren noch eine Gefahr für alles Leben darstellt, das ihm zu nahe kommt, oder dass es bisher keine Gesetze gibt, welche die Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Energieerzeugung innerhalb kurzer Fristen verbieten. Mir ist schon klar, dass Deutschland die Welt nicht im Alleingang retten kann. Wenn aber jeder meint, zuerst solle der andere handeln, dann wird es sehr schnell zu spät zum Handeln sein. Worauf ich mit diesen Beispielen jedoch eigentlich hinaus will, ist die Tatsache, dass menschengemachte Gesetze sich niemals über die Naturgesetze hinwegsetzen können. Politiker überall in der Welt meinen immer noch, sie könnten sich in der Umweltgesetzgebung mit der Wirtschaft und anderen Staaten auf irgendwelche Kompromisse einigen. Das Klima oder die radioaktive Strahlung sind jedoch "Verhandlungspartner" die sich auf keinen noch so kleinen Kompromiss einlassen. Entweder die Menschheit richtet sich nach den Gesetzen der Natur, oder das war's mit ihrer Zukunft.

Du sagst, dich packe oft die Wut, und du denkst, vieles wäre einfacher zu handhaben, wenn man es einfach verbieten würde. Wenn es um Verbote geht, die verhindern, dass weiterhin die Zukunft unserer Kinder und Enkel, sowie die Zukunft unzähliger weiterer Generationen aufs Spiel gesetzt wird, dann bin ich unbedingt dafür sie auszusprechen. Ich wäre auch dafür eine von allen Staaten der Erde respektierte internationale polizeiliche- sowie eine internationale juristische Instanz zu schaffen, die unter Androhung lebenslanger Haft dafür sorgt, dass die Verbote weltweit befolgt werden. In der Bibel steht geschrieben, Gott sagt: "Du sollst nicht töten." Leider hat er vergessen zu sagen: "Du sollst meine Schöpfung nicht zerstören." Mord wird bei uns mit "lebenslang" bestraft. Wieviel schwerer aber müsste es bestraft werden, wenn jemand die Lebensgrundlage aller zukünftigen Generationen zerstört oder ihre Zerstörung durch sein Handeln bzw. Nichthandeln billigend in Kauf nimmt?

Mich überwältigt manchmal ohnmächtiger Zorn, wenn ich sehe, wie international operierende Terroristen manchen Politikern den Vorwand liefern, auf den diese scheinbar nur gewartet haben, um die Gesetze zu verdrehen und die Freiheit ihrer Bürger zu beschränken, für die deren Vorfahren lange, zum Teil unter Einsatz ihres Lebens, gekämpft haben. Das gleiche gilt für Kriminelle, die mit ihren Taten nicht nur ihren direkten Opfern einen nie wieder gut zu machenden Schaden zufügen, sondern darüber hinaus unsere Gesellschaft im allgemeinen dauerhaft schädigen, indem sie einigen unserer Politiker den Vorwand für die Einführung von Sanktionen liefern, welche die Rechte und Freiheiten aller Bürger betreffen.

Vor Terroristen, die ihrem Leben als lebende Bombe ein Ende setzen, gibt es keinen Schutz. Gegen Kinderschänder, deren Taten und Adressen aufgrund ihrer Veröffentlichungen im Internet bekannt sind könnte es einen Schutz geben, wenn diese unbarmherzig gejagt, verurteilt, und bei bewiesener Schuld lebenslang (bis zu ihrem Tode!) eingesperrt würden. Scheinbar gibt es an dieser Stelle jedoch noch jede Menge Handlungsbedarf. Weiterhin ist es meines Erachtens dringend notwendig, dass internationale Verträge geschlossen werden, die eine weltweite Verfolgung von Kinderschändern sicherstellen. Denen darf kein Schlupfloch geboten werden. Aus meiner Sicht ist es auch ein Unding, dass Angeklagte bei Verdacht auf Kindesmisshandlung oder anderer sexueller Delikte aufgrund von Formfehlern davonkommen können. In diesen Fällen dürfte ein Verfahren erst dann beendet werden, wenn es keine Zweifel an der Schuld oder der Unschuld des Angeklagten mehr gibt.

Es hat mich nie interessiert, welche Techniken es gibt, um in fremde Computer oder Netzwerke einzudringen, und wie die funktionieren. Mir hat es immer gereicht, dass es IT-Spezialisten gibt, die mir die Werkzeuge zur Verfügung stellen, mit denen ich mich gegen Hacker schützen kann. Daher muss ich mich bezüglich der Beurteilung der Sicherheit von Internetfiltern ebenfalls auf IT-Spezialisten verlassen, die behaupten, diese Filtertechniken seien mit den entsprechenden Kenntnissen zu umgehen. Das hieße jedoch im Falle ihrer nachträglichen Ausdehnung auf andere Bereiche oder ihrer missbräuchlichen Anwendung, dass die Spezialisten immer noch freien Zugang hätten, während der Masse der normalen Internetbenutzer nur noch eingeschränkte Inhalte zur Verfügung stünden.

Damit stünden denjenigen, welche die öffenliche Meinung zu ihren Gunsten verbiegen wollen, unbegrenzte Möglichkeiten zur Verfügung. Wohin hin so etwas schon mit bereits zur Verfügung stehenden Mitteln führen kann, hat Herr Bush der ganzen Welt mit dem Krieg gegen Irak ja drastisch vor Augen geführt. Einen kleinen Einblick in die zensurgesteuerte öffentliche Meinungsbildung eines ganzen Volkes konnte man vor und während der Olympischen Spiele in Peking im letzten Jahr gewinnen.

Gruß,
Jürgen