Samstag, 21. November 2009

Das wäre doch mal ein schönes Weihnachtsgeschenk

1 Kommentar:

juwi hat gesagt…

Hallo Brigitte,

viele Verkehrsregeln dienen der Sicherheit und dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und/oder der Anwohner von Straßen. Das allgemeine Frohlocken über die mögliche Illegalität von "Blitzern" kann ich deshalb überhaupt nicht nachvollziehen. Wer sich an die Verkehrsregeln hält, der hat von einem "Blitzer" nichts zu befürchten. Alle anderen fürchten sie zu Recht.

Raser, die andere Verkehrsteilnehmer und Unbeteiligte in Lebensgefahr bringen, handeln kriminell. Wenn die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Verkehrsregeln nicht überwacht werden, sind sie wirkungslos und das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden. "Blitzer", also Messgeräte, welche die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge messen, und deren Fotokameras von zu schnell fahrenden Fahrzeugen ausgelöst werden, um so das Fahrzeug und dem Fahrzeugführer identifizieren zu können, sind geeignete Mittel, um verantwortungslose Raser für ihr gefährliches Verhalten zu bestrafen. Wer "Blitzer" für illegal erklärt, der kann auch gleich einen großen Teil der Straßenverkehrsordnung außer Kraft setzen.

Videokameras, die "verdachtsunabhängig" pauschal jedes vorüberfahrende Fahrzeug erfassen, lassen sich auch für andere Überwachungsmaßnahmen missbrauchen. Daher kann ich den diesbezüglichen Standpunkt der Richter gut nachvollziehen. Allerdings können sie dann auch gleich alle anderen verdachtsunabhängigen, bildbasierten Überwachungsanlagen für illegal erklären (Videoüberwachung zur Auflärung von Ladendiebstahl, Überwachungskameras an Geldautomaten zur Identifizierung von EC-Karten, Allgemeine Videoüberwachung öffentlicher Plätze etc.).

Gruß,
Jürgen