aber, wenn das der Krankenkasse nicht auffällt, hat das Krankenhaus Glück gehabt. Eine Straftat ist das nicht wie eben in "Kontraste" berichtet wurde. Dabei haben die Krankenkassen bei den gängigen Rechnungskontrollen in den vergangenen Jahren Fehlberechnungen in Milliardenhöhe festgestellt und moniert. Das einzige, was passiert, wenn eine Fehlberechnung aufgedeckt wird, ist, dass die Rechnung auf den richtigen Betrag reduziert wird. So ist den Krankenhäusern Tür und Tor geöffnet weiterhin fehlerhafte Rechnungen den Kassenpatienten zu schicken, der ja eh meistens die Rechnungen selbst nicht überprüfen kann, wenn es um rein medizinische Leistungen geht. Und dennoch sollen die Rahmenbedingungen für Rechnungskontrollen seitens der Krankenkassen weiter runtergeschraubt werden, so unser neuer Gesundheitsminister. Es müßte den Krankenhäusern mehr Vertrauen entgegengebracht werden und nicht mehr Kontrolle. Zufall oder nicht, sitzt doch ein Parteifreund unseres neuen Gesundheitsministers im Krankenhausverband und hält die derzeitigen Kontrollen für überzogen. Überzogen bei Falschberechnungen in Milliardenhöhe? Wo leben wir eigentlich? Na ja und die neuen Erhöhungen bei den Kassenbeiträgen sind ja eh schon beschlossene Sache und die Dummen sind wieder einmal die Patienten.
1 Kommentar:
moin brigitte,
es gibt bei fehlabrechnung keine strafen, warum sich aufregen - wenn es zum vorteil der beteiligten ist :-(.
ja, wo leben wir eigentlich?
auch die steuersünder bei selbstanzeige - straffrei!
deine feststellung oder erkenntnis über *schulfrei* und den fehlenden herausforderungen:
ein generationskonflikt!
die teilnehmer eines meetings wurden kurz vor beginn (im zeitalter von handys) über den ausfall informiert, es hat einen wetterbedingten stau gegeben und die referenten konnte nicht erscheinen.
dann ruhig bleiben ist die wahre herausforderung!
adrenalin pur!
sag mal, erinnerst du dich an zeugnisferien?
die waren auch gerade zu meinem erstaunen.
assalamu aleikum!
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