Heute hat endlich die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt. Die Aufhebung der Immunität kann jedoch nur durch den Bundestag erfolgen. Und das wird jetzt wirklich spannend. Gilt hier wieder der Fraktionszwang oder können die Abgeordneten wirklich nach ihrem Gewissen entscheiden. Dies ist das erste Mal, dass so etwas in der Bundesrepublik geschieht. Und spannend ist auch, ob eventuell der Bundespräsident vielleicht von sich aus vorher seinen Rücktritt bekannt gibt.
1 Kommentar:
ich bin mal gespannt was passiert!
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