Samstag, 24. August 2013

Das passiert, wenn die Justiz selbst in die Hand genommen wird.....

Und irgendwie kann ich die Stoteler verstehen. Denn die Begründung für die Freilassung des Verdächtigen: Es sei weder Flucht-, Verdunklungs-, noch Wiederholungsgefahr gegeben, kann ich nicht nachvollziehen. Woher will die Justiz das wissen, dass der Täter nicht wieder ein Kind mißbraucht? Solche Menschen gehören eingesperrt und das für immer, ob sie nun krank oder kriminell sind, ist mir bei diesem Delikt so ziemlich egal. Und wo sie für immer weggesperrt werden auch. Klingt radikal, aber bei Kindesmißbrauch habe ich Null-Toleranz, denn die Kinder können sich nicht wehren und diese Tat beeinträchtigt ihr ganzes Leben.

4 Kommentare:

Elke hat gesagt…

Was mich daran stört: Das kleine Mädchen wurde "angeblich" missbraucht und es handelt sich um einen "mutmaßlichen" Täter. Wie heißt es doch immer? > im Zweifel für den Angeklagten. Gerade hat uns doch der Fall - wie hieß der jetzt wieder ? Gustl Mollath? - gezeigt, was passieren kann, wenn die Menschen und die Justiz zu schnell verurteilen. Jeder von uns kann in die Situation einer falschen Anschuldigung kommen, das sollte man nie vergessen.
LG - Elke

Weserkrabbe hat gesagt…

@Elke: In diesem Fall scheint es wohl ziemlich klar zu sein.

liebe Grüße
Brigitte

Anonym hat gesagt…

Salut Brigitte,
Mit dem "unfallbedingten Hirnschaden" ist allerdings mit "Rübe ab" oder "raus aus dem Dorf" auch nicht geholfen. Das scheint eine tragische Geschichte zu sein.

Weserkrabbe hat gesagt…

@-Anonym: Ich habe weder "Rübe ab" noch "Raus aus dem Dorf" gesagt, sondern das der Täter weggesperrt werden muß. Gerade, wenn er unfallbedingt hirngeschädigt ist, darf man ihn meiner Meinung nach nicht mehr frei rumlaufen lassen. Er gehört unter Aufsicht, damit so etwas nicht wieder passieren kann.

lieben Gruß
Brigitte