ist Glücksache (eine alte juristische Weisheit).
Da macht das Ordnungsamt einen Fehler und der Bürger muß nun von sich aus tätig werden, um diesen Fehler wieder auszumerzen. Wie in dem nachfolgenden Artikel vom Ordnungsamt bestätigt wird, haben die Ordnungshüter einen Fehler gemacht, indem sie Autofahrern trotz rechtmäßigem Parkschein ein Knöllchen verpaßt haben, denn die Rechtslage ist so, dassVerkehrsschilder sich nicht widersprechen dürfen, was aber hier der Fall war. Nun sollen die Betroffenen Widerspruch gegen die ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit einlegen, dann hätten sie lt. Ordnungsamtsleiter Horst Keipke gute Chancen, dass das Verfahren gegen sie eingestellt werden würde. Also, was lernen wir daraus? Alle anderen, die nicht diese Zeitung abonniert haben und somit diesen Artikel vielleicht nicht lesen müssen zahlen, denn sie werden zwar über die Möglichkeit des Widerspruchs informiert, aber nicht darüber, dass der Widerspruch wahrscheinlich auch gerechtfertigt ist und es kein weiteres Verfahren gegen sie geben wird. Auch ich hatte dieses Erlebnis schon mal. Ich bekam ein Knöllchen, weil ich auf meiner eigenen Einfahrt parkte (lt. Ordnungsamt Bürgersteig), da man sich aber im Ordnungsamt nicht sicher war (lt. Telefonat), ob dieses Knöllchen auch rechtmäßig ist und ich nicht doch auf meiner Einfahrt parkte, wurde es nicht weiter verfolgt. Ich bekam aber keinen Bescheid darüber, sondern blieb weiter im Ungewissen, was nun rechtmäßig ist. Um die Sache nun endgültig klarzustellen, habe ich gegen ein zweites Knöllchen, dass ich bekam Widerspruch eingelegt. Nun wird die Sache wahrscheinlich gerichtlich geklärt. Was dem ganzen aber anscheinend keinen Abbruch tut, denn inzwischen wird auf dem besagten Platz weiter ständig von anderen Autofahrern geparkt ohne, dass die ein Knöllchen erhalten (was mit Fotos belegt werden könnte). Aber wehe, ich stehe dort oder eine Freundin von mir, die mir beim Ausladen behilflich ist, schon ist die Staatsgewalt im Anmarsch und droht mit Knöllchen.
1 Kommentar:
Manchmal denke ich, dass ich einen schlechten Traum habe!
Ich meine, wenn dies auf einem Fehler des einer Amtsperson beruht, dann würde ich denken, dass das Amt diesen Fehler berichtigen muss. Aber, da liegt man falsch. Es kommt halt immer darauf an, wer einen Fehler macht. Gerecht geht anders, wohl auch in deinem speziellen Fall. Doch, dass Gerechtigkeit auch mit zweierlei Maß gemessen werden kann, das haben wir ja eben erlebt, im 100- Millionen-Fall. Dieser Paragraph wurde wohl mal eingeführt, um Bagatellfälle schnell regeln zu können. Ich hätte nicht gedacht, dass 100 Mill. eine Bagatelle sind.
Lieben Gruß, Brigitte
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