Ich begreife das nicht, da wird ein Mann von 5 (fünf!) Männern überfallen und er darf sich noch nicht einmal wehren? Da muss jetzt alles erst einmal noch überprüft werden, ob er von dem vorhergegangenen Raubüberfall wußte oder nicht, das würde dann bei der Notwehrfrage eine Rolle spielen. Für mich haben diejenigen, die das so sehen nicht alle Tassen im Schrank. Überfall ist Überfall und wenn ich mich dagegen wehre ist das Notwehr. (Punkt!)
2 Kommentare:
Salut Brigitte,
So schwer das auch fällt aber wenn ein Staat Selbstjustiz zulässt so ist das das Ende des Rechtsstaates.
"TÄTERPARADIS-Deutschland" lässt grüßen...!!!!!!
LG-GiTo
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