Freitag, 5. August 2011

Und nun erst recht ....

Was sind wir doch für eine tolerante Gesellschaft. Die Opfer werden meistens im Regen stehen gelassen, aber der Mörder bekommt eine Entschädigung für erlittene "Folter" bei der Vernehmung. Natürlich will ich keine Gesellschaft, die die Vernehmungspraktiken einiger totalitärer Staaten hat, aber in diesem Fall war es doch etwas anderes. Und dann frage ich mich schon, welche Rechte haben denn eigentlich die Opfer bei uns noch? Man hatte den Täter und wollte nur wissen, ob das Kind evtl. noch lebt und hat dann Druck auf den Täter ausgeübt. Für mich eine vertretbare Sache. Wie denkt Ihr darüber? Oder habt Ihr Euch auch schon gestern oder heute morgen beim Frühstück darüber aufgeregt und dann die Sache ad acta gelegt? Ich würde schon gerne darüber diskutieren.

16 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Salut Brigitte,
der Kommentar dazu im ZDF oder ARD weiss nicht mehr hat mich beeindruckt: gut finden wird das niemand aber es ist der Preis der Demokratie. In einer Demokratie darf nicht gefoltert werden! Skandalös ist dass dieser Mörder die Unverschämtheit besitzt, dieses Recht durchzusetzen. Das sagt wiederum viel über sein Unrechtbewusstsein aus, nämlich dass er keins hat und dass er - hoffentlich- lebenslang aber auch tatsächlich lebenslang in einer Zelle schmort mit oder ohne TV aber vor allem ohne INTERNET.

Anonym hat gesagt…

Hallo Brigitte,
eine große Resonanz hat Dein Bericht leider nicht hervorgerufen. Die "Leser" sind sehr zurückhaltend...warum?
Richtig fand ich den Standpunkt Heute in der NZ -Pro und Contra- Persönlich tendiere ich CONTRA.
Aber....wir leben in einem Rechtstaat und unsere Gesetzte sind nun einmal sehr liberal.
Natürlich kann man bis hin zur Todesstrafe diskutieren. Hat dieser Möder noch eein Recht zu leben. ER hat ein unschuldiges Leben zerstört, nach dem Leid der Familie fragt keiner. Man kann
glauben bei uns hat der Täter wesentlich mehr Rechte als das Opfer, in diesem Fall die hinterbliebenen Eltern. Der Richter hat nach dem ihm vorgegenen Gesetz geurteilt.
Verstehen kann das kaum jemand.
Gruß
Heiko

Dies und Das vom Neckarstrand hat gesagt…

Ja, Brigitte, ich habe mich schon gestern darüber aufgeregt.
Und wenn ich das Foto sehe, könnte ich im Quadrat springen. Arroganz pur. Was leistet sich unsere Justiz denn noch alles?
Liebe Abendgrüße sendet dir
Irmi

Brigitte hat gesagt…

Natürlich hat es mich auch geärgert und ich finde es unglaublich. Aber, das Gesetz gibt das her. Und er weiß das, denn schließlich hat er Jura studiert.

Grundsätzlich ist es nicht in Ordnung, dass durch solche Methoden Geständnisse geholt werden. Aber, in dieser ganz speziellen Situation, so glaube ich, ist den Ermittlern nichts anders übrig geblieben.

Der Kläger scheint kein Gewissen zu haben. Und ich hätte dazu noch ganz andere Äußerungen.

Liebe Grüße, Brigitte

perle hat gesagt…

also ich stehe immer noch zu meiner meinung... mörder, kimderschänder, vergewaltiger gehören an die wand... und nicht wie im amyland erst in die todeszelle, sondern sofort nach dem urteilsspruch.. und die frei werdenen steurgelder ab in die sozial schwachen gefilde, die frei werdenden tehrapeuten ab in die opferhilfe..

Anonym hat gesagt…

Ich schäme mich, in einem Land zu leben, in dem so Recht gesprochen wird. Schon die Klage hätte überhaupt nicht zugelassen werden dürfen. Für mich hat ein Kindermörder sämtliche Rechte verwirkt. Ich bin einfach nur wütend.

Anonym hat gesagt…

Norbert aus Maintal dazu:
Leider muß man ja in den Medien dies in großen Aufmachungen berichten.
Besser wäre es nur mit kleinen Randnotizen darüber zu schreiben.
So kann sich der Mörder in seiner Zelle an den ganzen Schlagzeilen berauschen. Ich denke immer an die Fam.Metzler - wie muß die ganze Familie darunter leiden. Ich hoffe nur, daß es jetzt endgültig ein Ende mit Berufungen usw. hat.
Gruß Norbert

Sherry hat gesagt…

Ich bin froh, dass ich mir hier nicht wieder diese alte Leier mit Menschenwürde anhören musste. Ihm wurde noch nicht einmal Folter angetan, ihm wurde sie nur angedroht. Dass der Beamte versucht hat, herauszufinden, ob der Junge - falls er noch lebte - zu retten ist oder nicht, scheint völlig egal zu sein. Heutzutage scheint die Passivität, die zu unschuldigen Opfern führt, weniger tragisch bewertet zu werden wie bei Aktivität die Würde des Popos eines Kindermörders zu verletzen. Einfach krank.

juwi hat gesagt…

Moin Brigitte,

hätte der Junge noch gelebt, dann hätte durch den erhöhten Druck bei der Vernehmung die Chance bestanden sein Leben zu retten. Andererseits hat auch Deutschland sich verpflichtet, die allgemeinen Menschenrechte zu achten. Ich hätte nicht in der Haut des Vernehmungsbeamten stecken mögen, der zugunsten einer möglichen Rettung des Lebens des entführten Jungen bewusst seine Karriere auf's Spiel gesetzt hat.

Herrn Gäfgen ist der Mord an dem Jungen nachgewisen worden und er ist deswegen rechtskräftig verurteilt worden. Die rechtlich angreifbaren Methoden während des fraglichen Verhörs spielten dabei keine Rolle. Sie dienten nicht der Wahrheitsfindung bezüglich des Mordes, sondern einzig und allein der möglichen Rettung des entführten Jungen.

Ich finde, man muss einem Menschen, der unrechtmäßigen Verhörmethoden ausgesetzt war, das Recht einräumen, dagegen zu klagen. Das gilt insbesondere auch für einen wegen eines Mordes Verurteilten, wenn sich später in einem weiteren Verfahren herausstellen sollte, dass er unschuldig ist, und das Urteil auf ein unter Folter erpresstes Geständnis zurückzuführen ist.

Auch einem als Mörder überführten Herrn Gäfgen räume ich das Recht ein, gegen die in seinem Fall angewendeten unrechtmäßigen Verhörmethoden Beschwerde einzulegen. Da diese aber bezüglich seiner Verurteilung wegen des Mordes irrelevant sind, hat er nach meinem persönlichen Rechtsempfinden aufgrund des an dem Jungen begangenen Mordes jedes Anrecht auf eine Entschädigung verwirkt. Die Genugtung darüber, die offizielle Bestätigung erhalten zu haben, dass der Vernehmungsbeamte im Unrecht war, wäre mehr als eine ausreichende Entschädigung für Herrn Gäfgen gewesen.

Gruß,
Jürgen

Hermann hat gesagt…

Ich bin froh, in Deutschland zu leben. Nicht in den USA, nicht im Irak, nicht im Nazi-Deutschland. Nein heute und hier möchte ich leben. Unsere Gesetze halte ich auch nicht für zu liberal. Der Strafvollzug ist zu liberal. Für schwere Straftaten müssten wieder Zuchthäuser her.
Unsere Gesetze und auch die Rechtssprechung haben eine Ordnung über sich: Das Grundgesetz. Und das gilt für jeden, ohne Ausnahme. Denn wer sollten die Ausnahme sein, wo sollten wohl Grenzen gesetzt werden? Kinderschänder, Mörder, Zigeuner, Schwarze? Nein, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und die Würde eines JEDEN Menschen ist unantastbar. So unerträglich das manchmal auch sein mag, es darf nicht anders sein. Diese Unerträglichkeit hatte auch schon Altbundeskanzler Helmut Schmidt ertragen müssen, als er sich von den Terroristen mit Schleyers Geiselnahme nicht hat erpressen lassen.

Ich finde, das jetzige Urteil zugunsten des Kindermörders ist ein Beweis der Stärke unserer Demokratie und unserer Gemeinschaft. Es ist schwer, das alles zu ertragen, aber wir ertragen es. Und bei uns gibt es keine Todesstrafe, weil nur Gott über Leben und Tod entscheiden darf. Auf keinen Fall darf KEIN Mensch über das Leben eines anderen entscheiden.

Die Todesstrafe wäre auch zu einfach für einen Mörder, der hat es dann hinter sich. Die Opfer müssen ein ganzes langes Leben damit leben.

Kinderschänder haben im Gefängnis ohnehin nichts zu Lachen, sie stehen dort in der Hackordnung ganz unten...

Anonym hat gesagt…

Salut Brigitte,
wenn in solchen Härteproben die Demokratie fallen würde, hätten wir die Situation wie in den Ländern, in denen wir nicht leben möchten: Afghanistan, Teile von Ex-Jugoslavien, Süditalien um nur einige Beispiele zu nennen. Wenn ein Land sich in einem Rechtsvakuum befindet so gibt es schnell einzelne "war-lords" die ihr Auge um Auge, Zahn um Zahn Recht durchsetzen und dann stehen flugs ein paar Leute, die zufällig auf der falschen Seite stehen mir Nichts Dir Nichts an der Wand. Nein ein einzelner Mörder darf niemals ein ganzes Rechtssystem zum Fall bringen. Das hat nichts mit "zu liberal" zu tun. Persönlich finde ich, dass der Polizeibeamte richtig gehandelt hat. Er hat nicht legal gehandelt, das ist klar und dafür muss er auch geradestehen. Aber es wurden schon mehr Leute wegen weniger "ehrenvoller" Verfehlungen degradiert.

juwi hat gesagt…

Moin Brigitte,

ein Nachtrag zu meinem Kommentar von gestern: Wie die Nordsee-Zeitung gestern berichete, wird Herr Gäfgen von der Entschädigungssumme nichts zu sehen bekommen. Diese wird zur Begleichung seiner Schulden bei der Justizkasse einbehalten. Das ist natürlich eine Milchmädchenrechnung, da Herr Gäfgen somit 3000 Euro weniger selbst aufbringen muss, um seine Schulden zu begleichen. Es tut aber trotzdem gut zu wissen, dass er keine Gelegenheit haben wird, das Geld für etwas anderes auszugeben.


@Herrmann: Deinen Ausführungen, insbesondere deiner Anmerkung zum Thema Todesstrafe, stimme ich voll und ganz zu. Es gab in anderen Ländern schon viel zu viele Fälle, in denen Menschen wegen eines Mordes zum Tode verurteilt und umgebracht wurden, in denen sich hinterher herausstellte, dass sie den Mord gar nicht begangen hatten. In anderen Ländern werden Frauen zu Tode gesteinigt, weil sie angeblich Ehebruch begangen haben, ohne dass es dafür eines lückenlosen Beweises bedarf. DAS finde ich unerträglich!

Wenn ein Unschuldiger umgebracht wird, dann kann ihn niemand ins Leben zurückholen. Einen zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe Verurteilten, kann man jedoch immer noch wieder frei lassen und für das an ihm begangene Unrecht entschädigen, wenn sich nachträglich herausstellen sollte, dass er unschuldig verurteilt wurde.

Ich finde jedoch, eine lebenslängliche Gefängnisstrafe, die nach 25 Jahren endet, verdient die Bezeichnung "Lebenslänglich" nicht. Die Strafe für eine schwere Straftat wie diese müsste auch tatsächlich der Freiheitsentzug bis zum Ende des Lebens sein.


@An alle, die bei jeder Gelegenheit gleich "Kopf ab" oder "an die Wand" rufen: Bitte denkt einmal darüber nach, wie ihr euch wohl fühlen würdet, wenn man eurer Forderung nachkäme, und ihr später damit leben müsstet, dass ihr am Tod eines zu Unrecht zum Tode Verurteilten schuld seid.

Ich wünsche niemanden den Tod. Nicht einmal einem Massenmörder. Mörder gehören bis zum Ende ihres Lebens in eine Gefängniszelle. Wie Herrmann schon sagte wäre die Todesstrafe für einen Mörder zu einfach: Der hat es dann hinter sich, während die Angehörigen des Opfers ihr ganzes Leben unter seiner Tat leiden müssen.

Gruß,
Jürgen

Anonym hat gesagt…

Norbert aus Maintal - Nachtrag

Früher gab es noch bei der Rechts-
sprechung das Urteil " Entziehung der
bürgerlichen Ehrenrechte !"
Bei dieser furchtbaren Tat des Kind-
mörders Gäfgen wäre es bestimmt aus-
gesprochen worden. Dieser feige Mörder hatte sich ja bei der Familie
Metzler eingeschleimt und dadurch sehr gute Kenntnisse über Familie
Metzler einschl. der Geschwister des getöteten Kindes. Für diese ist das Urteil bestimmt furchtbar.
Bei den Umfragen in den Medien hat man leider vergessen "MEINEN "
Freund Trittin zu befragen. Auf die Antwort von ihm wäre ich gespannt.
Gruß Norbert

Hermann hat gesagt…

Moin Moin,

ich möchte auch noch malwas nachsetzen:
@juwi: wir haben völlig übereinstimmende Meinungen. Auch was die Länge von Lebenslang bedeutet. Eben nicht 25 Jahre sondern lebenslang. Verkürzung wegen "guter Führung" ist hier fehl am Platz. Die Opfer leiden auch lebenslang, keine Therapie wird ihnen helfen.
Leider hat das Bundesverfassungsgericht vor vielen Jahren ein echtes "Lebenslang" als menschenunwürdig und damit als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar bewertet. Laut Rechtsprechung muss jeder Mensch die Chance auf Freilassung haben. Das sehe ich anders, aber vielleicht ist das doch so richtig? Oftmals entspringt die eigene subjektive Meinung einem Rachegedanken. Aber unser Strafsystem ist nicht von Rache - wie in USA - sondern von Sühne geprägt. Und so bleibt die Frage: Sind 30 Jahre, 25 Jahre oder 20 Jahre genug Sühne??? Wann hat man genug gesühnt. Meine Antwort: Ich weiß es nicht!

Wasserfrau hat gesagt…

Stimme voll und ganz mit dem von Juwi Geschriebenen überein. Und dazu ist es bei einem Lebenden immer noch möglich, dass er irgendwann einmal seine Tat bereut und sich schämt so etwas begangen zu haben. Und hinter den Mauern vielleicht etwas Nützliches tut für die Gesellschaft.

Die Gefühle von Wut und Rache kann ich gut verstehen, finde es jedoch nicht sinnvoll sich von diesen leidschaffenden Emotionen leiten zu lassen. Jeder, der schon echte Wut gefühlt hat, weiss, dass er in diesem Zustand nicht mehr klar sehen und handeln kann.

Allerdings finde ich allgemein die Opfer oder Hinterbliebenen sollten bessere Unterstützung bekommen, psychologisch und auch finanziell, auch in unserem Land (CH).
Sonntagsgrüsse aus dem Süden
Elfe

Lucian hat gesagt…

Demokratie her-hin, schade um das Geld das da raus geschmissen wird....man müsste auch in einer Demokratie ein wenig abwägen...
Ich hätte mich hier als Deutscherstaat öffentlich für das Fehlverhalten meiner "Arbeiter" entschuldigt und das wärs... sch... Mörder !!!!

LG
L.W.